Bei geringfügigen Schäden (bis ca. 750€) genügt lediglich ein Kostenvoranschlag. Hierbei wird ein detailliertes Kurzgutachten mit sämtlichen Fotos erstellt.
Sie sollten beachten, dass ein Kurzgutachten im Fall eines Gerichts nicht zu einem Beweis herangezogen werden kann. Dies gilt nur, wenn das Kurzgutachten in ein vollwertiges Schadengutachten umgewandelt wird.
Wann braucht man ein Kurzgutachten?
Dem Geschädigten obliegt laut Gesetzgeber die Schadenminderungspflicht: Erst Schäden jenseits der Bagatellgrenze rechtfertigen ein vollwertiges Gutachten, deren Kosten vom Unfallverursacher getragen werden müssen.
Ist der Schaden geringer, erstellen wir kostengünstig ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten beinhaltet eine ausführliche Reparaturkosten-Kalkulation sowie wichtige Fahrzeugdaten. Die Kosten für ein Kurzgutachten werden im Fall eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung
getragen.