Wichtige Fragen
Ein Kfz Sachverständiger erstellt durch eine besondere Sachkunde im Bereich der Kraftfahrzeuge, Schadenskalkulationen und Fahrzeugbewertungen.
Ihre Aufgabe im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, wobei eine Beschädigung ihres Fahrzeuges vorliegt, ist es stets vom Vorteil einen kompetenten Kfz-Sachverständigen aufzusuchen.
Der Sachverständige ist in der Lage, bei nicht eindeutigen Unfällen, eine Rekonstruktion des Unfallgeschehens zu erstellen.
Gem. § 249 BGB heißt es: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist,hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Ein unabhängiger und freier Sachverständiger handelt jederzeit im Interesse des Geschädigten. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen täuschen und in die Irre führen. Ausreichen würde ein Kfz Sachverständiger von der Versicherung des Unfallverursachers, allerdings ist davon abzuraten!
Denn die Versicherungen haben immer ihr eigenes finanzielle Interesse.
Aus diesem Grund legen wir es Ihnen ans Herz, einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen, bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall aufzusuchen.
Ihre Interessen stehen bei uns im Fokus und die Ermittlung der Kosten ist so am zuverlässigsten.
Sie , als Geschädigter eines Haftpflichtschadens haben jederzeit das Recht, einen freien und
unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Bei einem Fremdverschulden Ihres Fahrzeuges, d.h bei einem unverschuldeten Unfall, übernimmt die Haftpflicht des Unfallverursachers, die Kosten des Gutachters. Denn die Kosten des Gutachters gehören zu den Schadenkosten.